Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk)
Allgemeine Informationen
Im Amt Miltzow können sie einen Antrag auf Erlaubnis nach § 23 Absatz 2 der 1. SprengV, das sind nur Feuerwerke der Kategorie 2, die ausserhalb des Zeitraumes vom 31.12 - 01.01 abgebrannt werden, stellen.
Eine Erlaubnis nach §23 Absatz 3 der 1.SprengV, das sind Feuerwerke der Katogerie 3, 4, P1, T1 oder T2 ist online beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.
Feuerwerke dieser Kategorie können nur vom LaGuS M-V genehmigt werden.
Onlineformular
https://fms.mv-regierung.de/lip3_2/action/invoke.do?id=lagus_pyro
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Formulare
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Aktuelle Infos
Information zur Elektronischen Rechnungslegung (X-Rechnung)
Online Leistungen des Amtes über das MV-Serviceportal beantragen. (bereits verfügbare Leistungen im Standes-, Gewerbeamt und für den Bereich Hundesteuer)
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