Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Internetredaktion des Amtes Miltzow ist bemüht, die Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Das Amt Miltzow ist bemüht, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, seine Webauftritte barrierefrei zu gestalten.
Diese Internetseite wurde im August 2018 erstellt und ist noch nicht komplett barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
Die Seite wird derzeit überarbeitet. Im Anschluss wird ein BITV-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- Unsere PDF-Dokumente sind größtenteils nicht barrierefrei. Bei vielen Dokumenten handelt es sich um alte Dokumente; sie werden nicht nachträglich überarbeitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Aktualisierungen bzw. Neuauflagen dieser Dokumente barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Pressemitteilungen, Stellenausschreibungen und Zusammenfassungen unserer Veröffentlichungen. - Unsere Webformulare sind zum größten Teil nicht barrierefrei. Mit der Überarbeitung dieser Internetseiten streben wir an, sämtliche Formulare barrierefrei anzubieten.
- Unsere Karten und Grafiken sind nicht barrierefrei. Wir werden diese Inhalte zukünftig mit einem passenden Alternativtext versehen.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 09.09.2022 erstellt bzw. überarbeitet.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang unserer Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Zur Meldung von Barrieren können Sie unser Webformular benutzen.
Sie können uns aber auch auf dem Postweg oder per Mail erreichen:
Amt Miltzow
Bahnhofsallee 8a
18519 Sundhagen
E-Mail:
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527 2805
Fax: +49 30 18 527 2901
E-Mail:
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Aktuelle Infos
Information zur Elektronischen Rechnungslegung (X-Rechnung)
Online Leistungen des Amtes über das MV-Serviceportal beantragen. (bereits verfügbare Leistungen im Standes-, Gewerbeamt und für den Bereich Hundesteuer)
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