Kindergarten/ Kinderkrippe / Hort
Allgemeine Informationen
Hier finden Sie die Formulare zu den Anträgen
-auf Förderung und Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflegegemäß § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) in Verbindung mit §§ 6 und 7des Gesetzes Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V)
-auf Übernahme der Verpflegungskosten in Kindertageseinrichtungen und Kinderta-gespflege gemäß § 29 Absatz 2 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) in Verbindung mit § 90 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Sie können die Anträge online ausfüllen und über den Download-Link (siehe Rubrik Ausfüllhinweise) mit den geforderten Nachweisen sicher übertragen.
Dem Antrag sind die zutreffenden Unterlagen als Original, bei persönlicher Vorsprache oder bei postalischem oder digitalen Versand in Kopie vorzulegen/ beizufügen.
Erforderliche Nachweise:
Nachweis zum Hauptwohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung, Aufenthaltsgestattung/-
titel)Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung bei alleinigem Sorgerecht oder Sorgerechtserklärung
für gemeinsames Sorgerecht)Nachweis zur Arbeitssituation (z. B. Nachweis eines Arbeitsverhältnisses – Bescheinigung vom Arbeitgeber und Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, Gewerbeanmeldung)
Bestätigung Finanzamt bei freiberuflicher Tätigkeit oder ähnliches
aktueller Nachweis zur wöchentlichen Arbeitszeit (Bestätigung des Arbeitgebers, falls im Arbeitsvertrag nicht extra ausgewiesen)
Bescheinigung über Arbeitssuche (ALG I oder ALG II)
Kündigungsbestätigung bei Wechsel der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege
Nachweis über Elternzeit (vollständiger Elterngeldbescheid)
bei Beendigung der Elternzeit eine Arbeitgeberbescheinigung, mit dem Tag der Weiterbeschäftigung und der Stundenanzahl (tgl., wöchentlich oder monatlich).
Notwendige Unterlagen
Ansprechpartner
Ausfüllhinweise
Formulare
Aktuelle Infos
Information zur Elektronischen Rechnungslegung (X-Rechnung)
Online Leistungen des Amtes über das MV-Serviceportal beantragen. (bereits verfügbare Leistungen im Standes-, Gewerbeamt und für den Bereich Hundesteuer)
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28. 11. 2024
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