Tierseuchenverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes Nr. 5/2021
Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen erlässt folgende Allgemeinverfügung Nr. 5 / 2021
Tierseuchenverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes wegen Geflügelpest in Sundhagen, OT Horst
- Die amtliche Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung in 18519 Sundhagen Ortsteil Horst wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Einschleppung des Erregers in den Geflügelbestand erfolgte vermutlich nach dem 05.02.2021.
- Das folgende Gebiet wird als Geflügelpest - Sperrbezirk festgelegt:
von der Gemeinde Sundhagen die Ortsteile bzw. Orte: Wilmshagen Siedlung, Segebadenhau, Wendorf, Jager Hof II, Horst, Gerdeswalde - Das folgende Gebiet wird als Geflügelpest - Beobachtungsgebiet festgelegt:
von der Gemeinde Sundhagen die Ortsteile bzw. Orte: Ahrendsee, Altenhagen, Behnkendorf, Bremerhagen, Dömitzow, Engelswacht, Falkenhagen, Groß Behnkenhagen, Hildebrandshagen, Jager (ausgenommen Jager Hof II), Jeeser, Kirchdorf, Klein Behnkenhagen,Mannhagen, Miltzow, Oberhinrichshagen, Reinberg, Reinkenhagen, Tremt,
Wilmshagen (ausgenommen Wilmshagen Siedlung)
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