Grundsteuerreform - elektronische Abgabe der Erklärung noch bis zum 31. Januar 2023 möglich
Ab dem 1. Juli geht es los.
Dann kann und muss jede Grundstückseigentümerin und jeder -eigentümer zur Neubewertung des Grundbesitzes die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt elektronisch einreichen“, sagt der Finanzminister, Dr. Heiko Geue.
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Im Onlineportal „Mein ELSTER“ werden die elektronischen Erklärungsformulare ab dem 1. Juli zur Verfügung stehen.
Für die Übermittlung der Steuererklärung über „Mein ELSTER“ ist ein Benutzerkonto erforderlich. Ist dies noch nicht vorhanden, ist eine Registrierung unter www.elster.de schon vor dem 1. Juli 2022 möglich. Vorhandene Benutzerkonten - auch von Angehörigen - können genutzt werden. Im Ausnahmefall ist selbst die Abgabe einer Papiererklärung möglich.
Voraussichtlich im Mai werden dann alle bekannten und von der Grundsteuerreform betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ein wichtiges Informationsschreiben des zuständigen Finanzamtes erhalten. Damit werden das für die Erklärung erforderliche Aktenzeichen sowie weitere Informationen auch zur Erklärungsabgabe mitgeteilt. In der Erklärung sind grundstücksbezogene Angaben zu machen. Einige davon, wie das Baujahr des Gebäudes, kennen die Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer. Andere Daten, wie der Bodenrichtwert und die Ertragsmesszahl, sind im Portal Grundsteuer M-V zu finden.
Weitere Informationen und Anleitungen finden sie unten auf dieser Seite!
Die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes haben gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht.
In diesem wird auf die Bedeutung der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden hingewiesen und weshalb die Reform notwendig war.
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All diese und viele weitere Informationen sind auf der Internetseite der Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern unter www.steuerportal-mv.de zu finden. Länderübergreifende Informationen werden unter www.grundsteuerreform.de angeboten.
Hinweis
Für Grundbesitz in anderen Bundesländern muss dort eine Erklärung abgegeben werden.
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