Landkreis Vorpommern-Rügen

 
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Das Amt Miltzow kündigt die Bestandsaufnahme bei Hunden an

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erheben auch die Gemeinden im Amtsbereich Miltzow Hundesteuern. Dafür müssen die Hunde von ihren Halterinnen und Haltern angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt je nach Gemeinde derzeit 25 bzw. 50 Euro für den ersten Hund. Entsprechend mehr müssen die Halterinnen und Halter für zwei oder weitere Hunde bezahlen.


Leider musste in der Vergangenheit festgestellt werden, dass nicht alle der Pflicht zur Anmeldung ihrer Vierbeiner nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit wurde nun entschieden, in Kürze eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Das Amt empfiehlt jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter, ihre Lieblinge – falls noch nicht geschehen – noch vor Beginn der Überprüfung beim Amt Miltzow anzumelden.


Die steuerliche Anmeldung ist möglich im Amt Miltzow, Bahnhofsallee 8a, 18519 Sundhagen OT Miltzow. Alternativ kann eine Anmeldung per E-Mail () oder per Fax (038328/603-240) erfolgen. Das Anmeldeformular ist über das Internet unter https://www.amt-miltzow.de/dienstleistung/formular/id/7808/hundesteuer.html (Verwaltung - Formulare - Steuern & Abgaben - Hundesteuer) erhältlich.


Die Bestandsaufnahme wird durch die Mitarbeiter/ Innen des Amtes erfolgen. Dazu werden die Haushalte in den Gemeinden Sundhagen, Wittenhagen und Elmenhorst aufgesucht, um durch eine Befragung den vorhandenen Hundebestand festzustellen. Die Wohnungen werden nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.


Für alle bei der Hundebestandsaufnahme festgestellten nicht angemeldeten Hunde müssen die betroffenen Halterinnen und Halter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung, sowie einem zusätzlichen Bußgeld rechnen. Dieses kann je nach Einzelfall und Höhe der hinterzogenen Steuer bis zu 10.000 Euro betragen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Miltzow
Mo, 24. Juni 2024

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